Naturschutzgebiet Weißes Moor

Naturschutzgebiet Weißes Moor

Als einziger erhaltener Rest eines in der Marsch liegenden Hochmoores hat das weiße Moor nordöstlich von Neuenkirchen nach wie vor eine herausgehobene landschaftskundliche Bedeutung für ganz Schleswig-Holstein. Der nach jahrhundertelangem Torfabbau verbliebene Hochmoorblock besteht aus einer über drei Meter hohen Weißtorfschicht (daher der Name "Weißes Moor"), unter der sich eine 50 Zentimeter starke Niedermoor-Torfschicht befindet, die wiederum direkt dem Marschboden aufliegt; eine Schwarztorfschicht fehlt.

Das vergleichsweise junge Hochmoor entstand erst im 5. Jahrhundert n. Chr. auf damaligem Schilftorf. Durch Wachstum von Torfmoosen erhob es sich aus dem Bereich des brackigen Grundwassers und entwickelte sich zu einem nährstoffarmen, nur von Regenwasser gespeisten Hochmoor.

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Noch in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts konnte man eine reichhaltige und typische Hochmoorvegetation mit Besonderheiten wie Englischem Sonnentau, Moorlilie und dem Fleischroten Knabenkraut nachweisen. Bedeutsam waren auch die 18 verschiedenen Torfmoosarten sowie das für den gesamten norddeutschen Raum einzigartige Vorkommen der Moltebeere.

Die ehemaligen vogelkundliche Besonderheiten des Moores, wie Birkhuhn und Sumpfohreule, waren schon in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts verschwunden.

Als das circa 55 Hektar große Moor durch eine Landesverordnung am 3. April 1979 zum Naturschutzgebiet erklärt wurde, stellte sich in der Folge auch bald die Frage nach der ehrenamtlichen Betreuung. Unter Federführung des damaligen Kreisnaturschutzbeauftragten O.G.Meier wurde zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Verein für Dithmarscher Landeskunde (VDL) ein Betreuungsvertrag geschlossen. Die Betreuung beinhaltet:

1. die Entwicklung des Schutzgegenstandes und der Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre Ökosysteme zu beobachten und schriftlich festzuhalten,

2. Vorschläge zur Verbesserung der Wirksamkeit der getroffenen Regelungen und Maßnahmen durch die Naturschutzbehörde zu unterbreiten,

3. Maßnahmen des Naturschutzes nach Genehmigung durch die Naturschutzbehörden auszuführen und

4. die Öffentlichkeit über das Schutzgebiet zu informieren.

Hierüber ist jährlich ein Betreuungsbericht zu erstellen.


Weitere Auskünfte erteilt:

Walter Denker Tel. 04804/ 54 5
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