Verfahrensordnung HISTOUR-Schilder
1. Abstimmung der Gestaltung und Aufstellung
Die Schilder der HISTOUR-Reihe können nur und ausschließlich in Abstimmung mit dem Verein für Dithmarscher Landeskunde gestaltet und aufgestellt werden.
2. Kosten der Erstellung und Aufstellung
Die Kosten, die für die Erstellung und Aufstellung des gewünschten Schildes anfallen, trägt allein derjenige, der dieses Schild wünscht (=Auftraggeber). Ein Metallständer mit Platte kostet z.Zt. 350,00 €, eine Folie bzw. Ersatzfolie z.Zt. 48,00 €; die Bearbeitungskosten einer Werbeagentur betragen z.Zt. ca. 100,00 € je Stunde (ca. zwei Stunden erforderlich). Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Kosten pro Schild ca 600,00 € (Stand April 2013).
3. Kosten der Instandsetzung
Soweit im Rahmen der Betreuung des Schildes Kosten für etwaige Instandsetzungsarbeiten anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Der Verein für Dithmarscher Landeskunde hat allerdings im Zusammenwirken mit Dithmarschen Tourismus e.V. das Recht, auf das Ersetzen eines mehrfach beschädigten Schildes zu verzichten, insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass dieses Schild wiederholtes Ziel von Vandalismus ist.
4. Vorlage eines Layouts
Jeder Auftraggeber eines Schildes muss einen druckfertigen Text mit Bild als Vorlage in digitaler Form beim Verein für Dithmarscher Landeskunde (p.A. Jürgen Christiansen, 25704 Meldorf, Im Winkel 11) oder bei Dithmarschen Tourismus e.V. (25746 Heide, Markt 10) einreichen. Layoutarbeiten werden vom Verein für Dithmarscher Landeskunde nicht übernommen. Die Vorlagen für die Schilder werden auf das passende Layout und auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft. Kleinere Korrekturen werden vom Verein für Dithmarscher Landeskunde e.V. selbst vorgenommen. Das Layout muss vom Auftraggeber entwickelt und bezahlt werden. Als Beispiel für ein Layout dienen die auf der Internetseite des Vereins für Dithmarscher Landeskunde befindlichen Beispiele von HISTOUR-Schildern.
5. HISTOUR-Führer
Wenn ein derart bestelltes Schild aufgestellt ist, wird es in der nächsten Auflage des HISTOUR-Führers aufgenommen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in die oder auf das Herausbringen einer Neuauflage des HISTOUR-Führers besteht nicht.